Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche bei IN VIA
Einarbeitung
Sie wollen bei IN VIA ehrenamtlich tätig werden: dann können Sie während eines Schnuppertages die konkrete Arbeit, die Atmosphäre und die Kolleginnen und Kollegen kennen lernen. 
Während der Einarbeitungszeit erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit. In dieser Zeit haben sie eine hauptberufliche Pädagogin neben sich, können Fragen stellen, sich mit der Materie befassen, um dann verbindlich zum Ehrenamt bei IN VIA „ja“ zu sagen.
Vereinbarungen
Nach der Einarbeitungszeit werden Sie mit uns eine schriftliche Vereinbarung zur ehrenamtlichen Arbeit bei IN VIA abschließen. Dabei geht es z.B. um die Schweigepflicht, den Umfang, in welchem Sie sich bei IN VIA einsetzen möchten, die Beschreibung Ihrer Tätigkeit.
Praxisbegleitung
Die Ehrenamtlichen sind bei IN VIA Kolleginnen und Kollegen. Hauptberufliche Mitarbeitende und Ehrenamtliche verfügen über unterschiedliche Kompetenzen. Wir tauschen uns aus und lernen voneinander. Die Hauptberuflichen arbeiten in partnerschaftlicher Form mit Ihnen. Sie erhalten Unterstützung bei der praktischen Arbeit, Reflexions- und Beratungsangebote. Sie sind willkommen bei Gesprächen zu Planungen und Konzepten.
Anerkennung
Wir freuen uns, dass Sie uns Ihre Zeit und Ihr Engagement schenken und anerkennen ihr Engagement. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Gerne laden wir Sie zu verbandsweiten und einrichtungsinternen Veranstaltungen und Festen ein. Wer zehn Jahre ehrenamtlich bei IN VIA tätig ist, wird mit einer Plastik der Mutter vom guten Rat, unserer Verbandspatronin, geehrt. Um Anerkennung durch die Öffentlichkeit bemühen wir uns fortlaufend.
Kostenerstattung
Wir möchten, dass Ihnen für Ihr Engagement bei uns keine Kosten anfallen. Deshalb bekommen sie selbstverständlich Ihre eventuell anfallenden Unkosten zurück: zum Beispiel für die Fahrt zur Einsatzstelle, den Parkschein oder auch anteilige Telefonkosten, falls Sie von Zuhause aus telefonieren.
Versicherung
Die Betriebshaftpflicht unsers Verbandes übernimmt Schäden, die von Ihnen bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit schuldhaft, aber ohne Vorsatz verursacht werden.
Die Berufsgenossenschaft sichert Unfälle ab, die Ihnen während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auf Ihrem Weg zu und von der Einsatzstelle zustoßen.
